Eine mangelhafte Gurtschnalle lässt den Spanngurt durch den Klemmverschluss rutschen, was zum herunterfallen der abgesicherten Ladung führen kann. Betroffen von diesem Rückruf sind Zurrgurte/Spanngurte der Marke GO/ON! vom Typ EF-TD003 / CL-A38 der auf der Verpackung aufgedruckte EAN Code lautet 4333992725689. Der Gurt wurde zum Verkaufspreis von 3,99 EUR seit 6/2009 vertrieben. Verbraucher, die dieses Produkt gekauft haben sollten es keinesfalls weiterhin benutzen.
Gefälschte Waren sind keine Seltenheit auf dem deutschen Markt, die Anzahl der Aufgriffe von Produktfälschungen durch den Zoll ist laut ZGR (Zentrale für gewerblichen Rechtschutz) seit 1995 von 508 auf 23.713 im Jahr 2010 gestiegen.
Besonders große Gefahr besteht für den Verbraucher, wenn er sich bei dem Kauf eines vermeintlich sicheren Produktes auf das Sicherheits- und Prüfsiegel verlässt. Insbesondere wenn es sich wie in diesem Falle um ein Produkt handelt, dass zur Sicherung von großen Gegenständen und Ladung gedacht ist. Im Gegensatz zum achteckigen Original vom TÜV SÜD hat das gefälschte Zeichen hat die Form eines Sechsecks und trägt die Aufschrift „TUV SUO". Wegen der missbräuchlichen Verwendung des GS-Zeichens wurde von TÜV SÜD Product Service Anzeige erstattet und die Marktaufsichtsbehörden über das Inverkehrbringen des gefährlichen Produkts informiert.
Importeur der Marke GO/ON ist die Zentrale für Einkauf und Service GmbH & Co. KG in Soltau, kurz ZEUS, die in ganz Deutschland hagebaumarkt, Werkmarkt und Floraland bestückt. Der Spanngurt wurde vom Markt genommen, den Original Rückruf der Firma ZEUS finden Sie hier.
Sollte es zu einem Unfall kommen so liegt die Haftung beim so genannten Inverkehrbringer des Produkts. Dies kann der Hersteller, der Importeur oder der Händler des Produktes sein.
Um Unfälle zu vermeiden sollte der Verbraucher insbesondere bei Sicherheitsprodukten und gefährlichen Maschinen darauf achten, dass Prüfzeichen wie zum Beispiel das GS-Zeichen auch echt sind.
Gefälschte Prüfzeichen sind für den Verbraucher laut TÜV-SÜD folgendermaßen zu erkennen:
- Durch "genaues hinschauen“ kann sich der Kunde schützen, hier zum Beispiel wurde statt des achteckigen Prüfzeichens von TÜV SÜD ein Sechseck mit falschem Namen verwendet. Auch darf das GS-Zeichen (= Geprüfte Sicherheit) nicht alleine stehen es muss das Prüfunternehmen immer genannt sein.
- Bei Maschinen ist es wichtig, sich vor dem Verkauf auch die Bedienungsanleitung anzusehen, sie muss in verständlicher deutscher Sprache zur Verfügung stehen. Der Verbraucher sollte auch kontrollieren, ob auf dem Produkt oder der Verpackung die Adresse des Inverkehrbringers angegeben ist.
- Natürlich ist auch der Preis ausschlaggebend bei absoluten Billigst-Schnäppchen ist Vorsicht angeraten, insbesondere, wenn es sich um Produkte zur Absicherung, elektrische Geräte oder gefährliche Produkte handelt. Hier sollte der Verbraucher lieber zwei Mal hinschauen und bei Verdachtsmomenten auf einen Kauf verzichten.
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