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Anklage

Die gerichtliche Untersuchung einer Straftat setzt die Erhebung der Anklage (Ausnahme: Privatklage) durch die Staatsanwaltschaft voraus. Diese reicht nach Abschluss ihrer Ermittlungen beim zuständigen Gericht eine Anklageschrift ein.


Die Anklageschrift enthält Angaben zur Person des Angeschuldigten, die Bezeichnung der Straftat mit Tatzeit und Tatort, die gesetzlichen Merkmale der Straftat, die anzuwendenden Strafvorschriften.

 

Außerdem sind in der Anklageschrift die Beweismittel, das Gericht, vor dem die Hauptverhandlung stattfinden soll, und eventuell der Verteidiger anzugeben.

 

Schließlich enthält sie das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Davon kann jedoch abgesehen werden, wenn vor dem Strafrichter Anklage erhoben wird. Sobald die Anklageschrift bei Gericht eingegangen ist, wird der Angeschuldigte durch Übersendung einer Durchschrift informiert und zugleich aufgefordert, in einer vom Richter festgesetzten Frist Stellung zu nehmen (siehe Faltblatt Was Sie über die Staatsanwaltschaft wissen sollten).

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Diebstahlradar alarmiert schnell, sicher, zuverlässig und unterstützt die objektbezogene Sachfahndung zu Wertgegenständen.
Jeder kann von einem Diebstahl, Einbruch, Raub oder Betrug betroffen sein. Eine Schadensbegrenzung ohne schnelle und reibungslos funktionierende Kommunikation ist nicht denkbar. Das betrifft die schnelle Alarmierung genauso wie die Meldung an die Risikoträger (Versicherungen, Leasingunternehmen, Kreditwirtschaft) und natürlich die Warnung der Verbraucher vor dem Kauf gestohlener Produkte.

Die Werte sind nicht nur versichert, sondern die Eigentumsansprüche werden über den Verlust hinweg gesichert.

Käufer können sich vor dem Erwerb gestohlener Gegenstände informieren und schützen, bei der Rückgewinnung helfen und den eigenen Geldbeutel durch ein geringeres Schadenaufkommen entlasten. Die Chance sein Hab und Gut durch eine objektbezogene Ausschreibung zurück zu bekommen steigt. Gleichzeitig wird die Tataufklärung unterstützt und eine präventive Wirkung erzielt.

In Diebstahlradar werden einzigartige „objektbezogene Identifikationsmerkmale“ hinterlegt. Einzelne Personen oder Gruppen können über die Vorfälle kostensparend informiert werden. Nachrichten können auf unterschiedliche Endgeräte gesendet werden. Diebstahlradar kann ganz einfach in vorhandene EDV-Systeme integriert werden, so dass hohe Investitionen auch bei den Risikoträgern entfallen. Die über das Kontaktformular eingehenden Informationen gehen unmittelbar an das mit der Eigentumssicherung befasste Institut oder deren Beauftragte, welche die Zuordnung zum Eigentümer vornehmen und weitere Entscheidungen treffen können. Auf eine Erfassung der Personen- bzw. Kundendaten kann so verzichtet werden.

Sollten Sie zu den Sachen, nach denen auf den Seiten gefahndet wird, sachdienliche Angaben machen können, bitten wir Sie, sich über das Kontaktformular oder telefonisch an die jeweils genannte Institution, deren Beauftragte oder benannte Polizeidienststelle zu wenden.

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